Sozialtarif und Bildung und Teilhabe: Das Bildungspaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien mehr Zukunftschancen. Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Ab 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, neben ihrem monatlichen Regelbedarf, auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Schülerbeförderung, Lernförderung und die Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht werden von dem zuständigen Amt übernommen.